RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Buchungen, Bestellungen und Aufträge zwischen:
AC Media Berisha / Lunera
Oberwilerstrasse 89
4102 Binningen
Schweiz
Telefon: +41 76 815 25 01
E-Mail: hello@lunera.ch
und dem jeweiligen Kunden.
Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftrag über die Website, per E-Mail, telefonisch, über WhatsApp, persönlich, mündlich oder auf anderem Weg zustande kommt, sofern der Kunde vor Vertragsschluss auf diese AGB hingewiesen wurde beziehungsweise die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen.
Die Dienstleistungen von Lunera richten sich überwiegend an Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Gemeinden, Organisationen und andere Geschäftskunden.
Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten.
2. Leistungen von Lunera
Lunera bietet insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:
- 360°-Fotografie und 360°-Aufnahmen
- virtuelle Rundgänge und virtuelle Touren
- Veröffentlichung und Integration von 360°-Aufnahmen auf Google Maps
- Foto- und Videoaufnahmen
- Immobilienfotografie
- Unternehmens- und Eventfotografie
- Videoerstellung und Videoschnitt
- Nachbearbeitung von Foto- und Videomaterial
- Google-Unternehmensprofil-Optimierung
- lokale Sichtbarkeit und Local SEO
- Suchmaschinenoptimierung
- Webseiten und Landingpages
- Webdesign
- Online-Marketing
- Social Media und Content-Erstellung
- KI-gestützte Medien- und Marketinglösungen
- digitale Inhalte und sonstige Medienleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Angebot, der Offerte, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder einer individuell getroffenen Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde:
- ein Angebot oder eine Offerte ausdrücklich annimmt,
- einen vorgeschlagenen Termin verbindlich bestätigt,
- eine Bestellung oder Buchung über die Website abschliesst,
- eine vereinbarte Zahlung oder Anzahlung leistet,
- oder Lunera anderweitig eindeutig mit der Durchführung einer Leistung beauftragt.
Auch eine Bestätigung per E-Mail, WhatsApp oder anderer elektronischer Kommunikation kann einen verbindlichen Auftrag darstellen.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, den vereinbarten Leistungsumfang und den vereinbarten Preis akzeptiert zu haben.
4. Preise
Es gelten die im jeweiligen Angebot, der Offerte oder der individuellen Vereinbarung genannten Preise.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise entsprechend der jeweiligen steuerlichen Behandlung von AC Media Berisha.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, können separat berechnet werden.
Dazu gehören insbesondere:
- zusätzliche Aufnahmen
- zusätzliche Standorte
- zusätzliche Räume oder Tourpunkte
- zusätzliche Bearbeitungen
- zusätzliche Korrekturrunden
- neue Versionen
- nachträgliche Änderungswünsche
- zusätzliche Texte oder Inhalte
- zusätzliche Fahrtwege
- externe Dienstleistungen
- Lizenzen
- Hosting
- Softwarekosten
- Werbebudgets
- Übersetzungen
- zusätzliche Integrationen oder Programmierarbeiten
5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Lunera die vollständige Bezahlung oder eine vereinbarte Anzahlung vor Beginn der Leistung verlangen.
Lunera ist berechtigt, mit der Durchführung einer Leistung erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung zu beginnen.
Bei individuell vereinbarter Zahlung nach Leistungserbringung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.
Nach Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist können die gesetzlich vorgesehenen Verzugsfolgen geltend gemacht werden.
Lunera ist bei ausstehenden Zahlungen berechtigt, weitere Leistungen, Bearbeitungen, Veröffentlichungen, Übergaben oder Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Erforderliche Mahn-, Betreibungs-, Inkasso- oder Rechtsverfolgungsmassnahmen bleiben vorbehalten.
6. Termine und Terminbestätigung
Ein vereinbarter und bestätigter Termin ist verbindlich.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass zum vereinbarten Zeitpunkt:
- Zugang zum Aufnahmeort besteht,
- notwendige Räumlichkeiten zugänglich sind,
- zuständige Personen informiert sind,
- erforderliche Bewilligungen vorliegen,
- Räume entsprechend vorbereitet sind,
- störende Gegenstände nach Möglichkeit entfernt wurden,
- und die vereinbarte Leistung ohne vermeidbare Verzögerungen durchgeführt werden kann.
Kann eine Leistung aufgrund von Umständen auf Seiten des Kunden nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, gilt dies nicht als Verschulden von Lunera.
7. Stornierung und Verschiebung von Terminen
Eine Stornierung oder Verschiebung eines vereinbarten Termins muss Lunera möglichst in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, mitgeteilt werden.
Stornierung mehr als 72 Stunden vor dem Termin
Erfolgt die Stornierung mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, entstehen grundsätzlich keine Stornierungskosten.
Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem Termin
Erfolgt die Stornierung oder Verschiebung weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist Lunera berechtigt, eine pauschalierte Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des für den Termin vereinbarten Leistungspreises zu verrechnen.
Dies berücksichtigt insbesondere die kurzfristige Blockierung des Termins, die eingeschränkte Möglichkeit einer Ersatzbuchung sowie bereits erfolgte Planung und Vorbereitung.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Lunera durch die kurzfristige Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Lunera bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Nichterscheinen oder fehlender Zugang
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder kann Lunera die vereinbarte Leistung aufgrund fehlenden Zugangs, fehlender zuständiger Personen oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht durchführen, wird dies wie eine kurzfristige Stornierung behandelt.
In diesem Fall können 50 % des vereinbarten Leistungspreises verrechnet werden.
Bereits entstandene und nicht vermeidbare externe Kosten können zusätzlich verrechnet werden, soweit diese dem jeweiligen Auftrag eindeutig zugeordnet werden können.
Absage durch Lunera
Muss ein Termin durch Lunera abgesagt oder verschoben werden, wird nach Möglichkeit kostenlos ein Ersatztermin vereinbart.
Für noch nicht erbrachte Leistungen bereits geleistete Zahlungen werden auf Wunsch des Kunden angerechnet oder zurückerstattet.
8. Wetter und Aufnahmebedingungen
Bei Foto-, Video- oder 360°-Aufnahmen im Aussenbereich können Wetter, Lichtverhältnisse oder andere äussere Bedingungen einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis haben.
Ist eine sinnvolle Durchführung aufgrund von Regen, starkem Wind, Schnee, schlechten Lichtverhältnissen oder anderen ungeeigneten Bedingungen nicht möglich, kann Lunera den Termin nach Rücksprache verschieben.
Eine von Lunera aufgrund ungeeigneter Aufnahmebedingungen veranlasste Verschiebung führt zu keiner Stornierungsgebühr.
Kann der Kunde die Durchführung trotz ungünstiger Bedingungen ausdrücklich verlangen, gelten die dadurch verursachten optischen Einschränkungen nicht als Mangel.
9. Anfahrt und Reisekosten
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, gelten die angegebenen Preise für den vereinbarten Standort und Leistungsumfang.
Bei zusätzlichen Fahrten, nachträglichen Standortänderungen oder zusätzlichen Terminen können angemessene Reise- und Fahrtkosten verrechnet werden.
Wenn Lunera aufgrund eines vom Kunden verursachten Umstands ein zweites Mal anreisen muss, kann die zusätzliche Anfahrt separat berechnet werden.
10. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Massgebend ist ausschliesslich der konkret vereinbarte Leistungsumfang.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht automatisch im Preis enthalten.
Änderungen oder Erweiterungen nach Vertragsschluss können zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
Lunera informiert den Kunden nach Möglichkeit vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzarbeiten über die dadurch entstehenden Mehrkosten.
11. 360°-Aufnahmen und virtuelle Touren
Bei virtuellen Rundgängen schuldet Lunera die vereinbarte Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung der entsprechenden 360°-Aufnahmen beziehungsweise Tour.
Die Anzahl der Aufnahmepunkte, Beschriftungen, Hotspots, Verlinkungen, Logos, HTML-Einbettungen und sonstigen Funktionen richtet sich nach dem vereinbarten Paket oder Angebot.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Erweiterungen können separat berechnet werden.
Technische Dateien, interne Tourdateien, Quelldateien oder Plattformzugänge sind nicht automatisch Bestandteil der Lieferung.
12. Google Maps und Google-Unternehmensprofile
Sofern vereinbart, kann Lunera 360°-Aufnahmen oder andere Inhalte zur Veröffentlichung auf Google Maps beziehungsweise einem Google-Unternehmensprofil vorbereiten und einreichen.
Die endgültige Veröffentlichung, Positionierung, Darstellung, Sichtbarkeit und dauerhafte Verfügbarkeit liegt jedoch im Einflussbereich von Google.
Lunera kann daher insbesondere keine Garantie dafür übernehmen, dass:
- Google bestimmte Inhalte veröffentlicht,
- Inhalte dauerhaft verfügbar bleiben,
- eine bestimmte Reihenfolge oder Positionierung erreicht wird,
- bestimmte Rankings erreicht werden,
- Google Inhalte nicht verändert oder entfernt,
- oder bestimmte Funktionen dauerhaft verfügbar bleiben.
Änderungen von Google, Google Maps oder Google-Unternehmensprofilen liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Lunera.
13. Drittplattformen und externe Dienste
Für einzelne Leistungen können externe Plattformen oder Dienstleister eingesetzt werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- WordPress
- Hosting-Anbieter
- 360°-Tour-Plattformen
- Meta
- TikTok
- YouTube
- Newsletter-Systeme
- Zahlungsanbieter
- Analyse-Dienste
- KI-Anbieter
- Cloud- und Softwareanbieter
Lunera hat keinen Einfluss auf technische Ausfälle, Sperrungen, Änderungen, Richtlinienänderungen, Algorithmusänderungen, Freigabeprozesse oder Entscheidungen solcher Drittanbieter.
Lunera haftet daher nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die ausschliesslich durch solche Drittanbieter verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
14. Hosting und dauerhafte Verfügbarkeit
Werden virtuelle Touren, Webseiten, Medien oder andere Inhalte über externe Plattformen oder Server bereitgestellt, richtet sich die Dauer des Hostings nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Eine lebenslange oder zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Technische Änderungen, Einstellung externer Plattformen oder notwendige Migrationen können eine Anpassung der Bereitstellung erforderlich machen.
15. Marketing-, SEO- und Sichtbarkeitsleistungen
Bei Marketing-, SEO-, Google-, Social-Media- und ähnlichen Leistungen schuldet Lunera die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Es wird insbesondere keine Garantie für bestimmte:
- Umsätze
- Verkäufe
- Leads
- Anfragen
- Google-Rankings
- Besucherzahlen
- Klickzahlen
- Reichweiten
- Followerzahlen
- Conversion-Raten
- oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse
übernommen.
Solche Ergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren ausserhalb des Einflussbereichs von Lunera ab.
16. KI-gestützte Leistungen
Lunera kann bei bestimmten Leistungen künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme als Hilfsmittel einsetzen.
KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung technische, sprachliche oder inhaltliche Abweichungen enthalten.
Der Kunde ist verpflichtet, besonders sensible, rechtlich relevante oder geschäftskritische Inhalte vor einer endgültigen Veröffentlichung selbst zu prüfen.
Sofern ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständig manuelle Erstellung ausdrücklich gewünscht wird, muss dies vor Auftragserteilung vereinbart werden.
17. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Logos
- Bilder
- Texte
- Zugangsdaten
- Ansprechpartner
- Freigaben
- Markenrichtlinien
- Informationen zum Unternehmen
- Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten
- erforderliche Bewilligungen
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
18. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten
Der Kunde bestätigt, dass er über die notwendigen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Bildern, Logos, Texten, Videos, Marken und sonstigen Materialien verfügt.
Der Kunde stellt sicher, dass deren Verwendung durch Lunera im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt.
Für Rechtsverletzungen, die unmittelbar durch vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Anweisungen verursacht werden, ist der Kunde verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
19. Korrekturen und Änderungswünsche
Sofern nicht anders vereinbart, ist bei kreativen Leistungen eine angemessene Korrekturrunde im vereinbarten Preis enthalten.
Eine Korrekturrunde umfasst Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs.
Nicht als Korrektur gelten insbesondere:
- vollständige Konzeptänderungen,
- neue Gestaltungsrichtungen,
- zusätzliche Aufnahmen,
- zusätzliche Tourpunkte,
- neue Videos,
- neue Seiten,
- neue Funktionen,
- neue Inhalte,
- nachträgliche Erweiterungen des Auftrags.
Solche Arbeiten können separat verrechnet werden.
20. Abnahme und Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Leistungen innerhalb angemessener Frist zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sollten innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt und möglichst konkret beschrieben werden.
Bei berechtigten Mängeln hat Lunera zunächst das Recht, die Leistung innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Persönliche Geschmacksänderungen oder nachträglich entstandene neue Wünsche gelten nicht als Mangel, sofern die ursprünglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäss erbracht wurde.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
21. Rohdaten und Projektdateien
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Lieferung ausschliesslich die vereinbarten finalen Ergebnisse.
Nicht automatisch herausgegeben werden insbesondere:
- RAW-Dateien
- unbearbeitete Aufnahmen
- offene Photoshop-Dateien
- Lightroom-Projekte
- Videoschnitt-Projekte
- offene Grafikdateien
- interne Arbeitsdateien
- Tour-Projektdateien
- Automationslogiken
- Prompts
- Vorlagen
- interne Konzepte
- sonstige Produktionsdateien
Eine Herausgabe solcher Dateien kann separat vereinbart und verrechnet werden.
22. Nutzungsrechte
Die vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Ergebnissen gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
Interne Arbeitsmethoden, Vorlagen, Systeme, Prozesse, Konzepte, Softwarekonfigurationen und Know-how von Lunera bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von Lunera, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
23. Referenznutzung
Lunera ist berechtigt, öffentlich zugängliche oder im Rahmen des Projekts erstellte Arbeiten als Referenz für das eigene Unternehmen zu verwenden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Fotografien
- Videos
- 360°-Aufnahmen
- virtuelle Touren
- Webseiten
- Designs
- Projektausschnitte
- Screenshots
Die Nutzung kann insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Angeboten, Social Media oder einem Portfolio erfolgen.
Der Kunde kann einer solchen Verwendung vorab oder für berechtigte vertrauliche Projekte schriftlich widersprechen.
24. Liefer- und Bearbeitungszeiten
Genannte Liefer- und Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Verzögerungen aufgrund:
- verspäteter Kundenrückmeldungen,
- fehlender Materialien,
- fehlender Zugänge,
- nachträglicher Änderungen,
- technischer Probleme externer Dienste,
- höherer Gewalt,
- Krankheit,
- Verkehrsproblemen,
- Wetterbedingungen
verlängern vereinbarte Fristen entsprechend, soweit die Verzögerung ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Lunera liegt.
25. Haftung
Lunera haftet nach Massgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Dies betrifft insbesondere:
- entgangenen Gewinn
- entgangenen Umsatz
- entgangene Geschäftsmöglichkeiten
- Rankingverluste
- Reichweitenverluste
- Datenverluste
- Entscheidungen oder Sperrungen von Drittplattformen
- Ausfälle externer Systeme
- nicht erzielte Marketingergebnisse
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Lunera auf den Wert des vom Schaden betroffenen konkreten Auftrags beschränkt.
Eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.
26. Rückerstattung und Widerruf
Nach Schweizer Recht besteht bei Onlinegeschäften grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei individuell angefertigten, bereits begonnenen oder bereits erbrachten Dienstleistungen besteht daher grundsätzlich kein freiwilliger Anspruch auf vollständige Rückerstattung, sofern Lunera die vereinbarte Leistung ordnungsgemäss erbringt.
Bereits erbrachte Leistungen, durchgeführte Vorbereitungen und entstandene Kosten bleiben geschuldet.
Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Konsumentenschutzrechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Insbesondere können bei Kunden mit Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt ausserhalb der Schweiz zwingende Vorschriften des jeweiligen Landes Anwendung finden.
27. Datenschutz
Lunera verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgesetzgebung.
Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung von Lunera geregelt.
28. Änderungen dieser AGB
Lunera kann diese AGB für zukünftige Verträge jederzeit ändern.
Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gelten grundsätzlich die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogen wurden.
29. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorsehen.
Bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts vorbehalten, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
30. Gerichtsstand
Für Verträge mit Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AC Media Berisha Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
31. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
AC Media Berisha / Lunera
Oberwilerstrasse 89
4102 Binningen
Schweiz
Telefon: +41 76 815 25 01
E-Mail: hello@lunera.ch